Europäisches Parlament: Fraktionen und Mehrheiten seit der Wahl 2024
Veröffentlicht im Oktober 2026
Das Europäische Parlament hat in der Wahlperiode 2024 bis 2029 720 Sitze, verteilt auf 27 Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten arbeiten nicht in nationalen Blöcken, sondern in acht länderübergreifenden Fraktionen; wer keiner angehört, ist fraktionslos. Laut den offenen Daten des Parlaments waren am 14. Oktober 2026 719 Mandate besetzt. Stärkste Kraft ist weiterhin die Europäische Volkspartei (EVP), eine eigene Mehrheit hat keine Fraktion.
Das Parlament ist nach Artikel 14 des EU-Vertrags gemeinsam mit dem Rat Gesetzgeber und beschließt mit ihm den Haushalt. Außerdem wählt es die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission. Der Vertrag begrenzt die Zahl der Abgeordneten auf 750 plus den Präsidenten oder die Präsidentin. Die Sitze werden degressiv proportional verteilt, jeder Staat erhält mindestens 6 und höchstens 96. Deutschland stellt mit 96 Abgeordneten die größte Delegation, es folgen Frankreich mit 81, Italien mit 76, Spanien mit 61 und Polen mit 53.
Wie sich die Fraktionen verschoben haben
Zur konstituierenden Sitzung im Juli 2024 ergab sich laut der offiziellen Ergebnisübersicht des Parlaments die erste Zahl. Die zweite stammt aus einer Abfrage der offenen Daten vom 14. Oktober 2026:
- EVP: 188, jetzt 184
- Sozialdemokraten (S&D): 136, jetzt 135
- Patrioten für Europa (PfE): 84, jetzt 85
- Europäische Konservative und Reformer (EKR): 78, jetzt 84
- Renew Europe: 77, jetzt 78
- Grüne/Freie Europäische Allianz: 53, jetzt 53
- Die Linke: 46, jetzt 45
- Europa der Souveränen Nationen (ESN): 25, jetzt 27
- Fraktionslose: 33, jetzt 28
Am stärksten gewachsen ist die EKR, um sechs Mitglieder. Die EVP hat vier verloren, die Gruppe der Fraktionslosen fünf. Möglich sind solche Verschiebungen etwa durch Fraktionswechsel oder Nachrücker. Welche Einzelfälle hinter den Zahlen stehen, geht aus der Datenabfrage nicht hervor. Das fehlende Mandat betrifft Spanien: Das Land hat 61 Sitze, in den Daten sind derzeit 60 spanische Abgeordnete verzeichnet. Den Grund nennen die Daten nicht.
Die Abgeordneten aus Deutschland
Von den 96 deutschen Abgeordneten gehören nach der Abfrage vom 14. Oktober 31 zur EVP, je 15 zu den Grünen/EFA und zur ESN, 14 zur S&D, 9 zu Renew Europe und 4 zur Linken. Fraktionslos sind 8. Gegenüber der konstituierenden Sitzung hat sich damit wenig verändert: Damals zählte die ESN 14 deutsche Mitglieder, Renew Europe 8, und 10 deutsche Abgeordnete waren fraktionslos. Die übrigen Zahlen sind gleich geblieben.
Warum Mehrheiten Bündnisse brauchen
Wie viele Stimmen ein Beschluss braucht, hängt vom Verfahren ab. Grundsätzlich entscheidet das Parlament nach Artikel 231 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit die Verträge nichts anderes bestimmen. Für die Wahl der Kommissionsspitze verlangt Artikel 17 des EU-Vertrags dagegen die Mehrheit der Mitglieder. Bei voll besetzten 720 Sitzen wären das 361 Stimmen.
EVP und S&D kommen nach den aktuellen Zahlen zusammen auf 319 Abgeordnete und erreichen diese Schwelle nicht. Mit Renew Europe wären es 397, mit den Grünen/EFA zusätzlich 450. Rechnerisch möglich wäre auch eine Mehrheit aus EVP, EKR, Patrioten und ESN mit 380 Stimmen. Solche Rechnungen setzen allerdings voraus, dass alle Mitglieder einer Fraktion gleich abstimmen. Ob das geschieht, zeigt sich erst bei der jeweiligen Abstimmung.
Die Fraktionsstärken können sich jederzeit ändern. Die tagesaktuelle Liste stellt das Parlament in seinen offenen Daten bereit. Stand: Oktober 2026.
Quellen
- Europäisches Parlament: Ergebnisse der Europawahl 2024 – Sitzverteilung nach Fraktionen (Stand konstituierende Sitzung) (abgerufen am 14.10.2026)
- Europäisches Parlament: Nationale Ergebnisse Deutschland 2024–2029 (abgerufen am 14.10.2026)
- Europäisches Parlament: Nationale Ergebnisse Spanien 2024–2029 (abgerufen am 14.10.2026)
- Europäisches Parlament, Open Data Portal: Amtierende Abgeordnete (API meps/show-current), Abfrage 14.10.2026 (abgerufen am 14.10.2026)
- dejure.org: Artikel 14 EUV (abgerufen am 14.10.2026)
- dejure.org: Artikel 17 EUV (abgerufen am 14.10.2026)
- dejure.org: Artikel 231 AEUV (abgerufen am 14.10.2026)
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