Wie die EU entscheidet: Kommission, Rat und Parlament
Veröffentlicht im Oktober 2026
Ein EU-Gesetz entsteht im Zusammenspiel dreier Organe: Die Europäische Kommission schlägt es vor, das Europäische Parlament und der Rat der EU beschließen es gemeinsam. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs gibt die politische Richtung vor, erlässt selbst aber keine Gesetze. Grundlage dieser Übersicht sind die Informationsseiten der EU-Institutionen, Stand: Oktober 2026.
Wer vorschlägt und wer beschließt
Am Anfang steht fast immer die Kommission. Nach eigener Darstellung ist sie allein dafür zuständig, Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften auszuarbeiten. Außerdem setzt sie Politik und Haushalt um und achtet darauf, dass EU-Recht eingehalten wird. Ihr Kollegium hat 27 Mitglieder, eines je Mitgliedstaat: die Präsidentin, fünf Exekutiv-Vizepräsidentinnen und -präsidenten, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik als Vizepräsidentin und 20 weitere Kommissionsmitglieder. Präsidentin ist Ursula von der Leyen, die Amtszeit der jetzigen Kommission endet am 30. November 2029. Vorgeschlagen wird die Person an der Spitze vom Europäischen Rat. Gewählt ist sie erst, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Parlaments zustimmt.
Ganz frei in der Themenwahl ist die Kommission nicht. Der Europäische Rat, der Rat der EU und das Parlament können sie auffordern, einen Vorschlag vorzulegen, und auch Bürgerinnen und Bürger haben dieses Recht. Eine Europäische Bürgerinitiative braucht mindestens eine Million Unterschriften, wobei in mindestens sieben Ländern Mindestzahlen erreicht sein müssen. Für die Sammlung bleiben zwölf Monate. Danach hat die Kommission sechs Monate Zeit, um zu erklären, ob und wie sie reagiert.
Über den Vorschlag entscheiden zwei Organe. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt gewählt, zuletzt vom 6. bis 9. Juni 2024. Es hat 720 Abgeordnete, wobei kein Land weniger als 6 oder mehr als 96 Sitze hat. Neben der Gesetzgebung kontrolliert das Parlament die anderen Institutionen und legt gemeinsam mit dem Rat den Haushalt fest. Präsidentin ist Roberta Metsola.
Im Rat der Europäischen Union, oft Ministerrat genannt, sitzen die Regierungen. Feste Mitglieder hat er nicht. Je nach Thema treffen sich die zuständigen Ministerinnen und Minister in einer von zehn Zusammensetzungen. Den Vorsitz übernehmen die Länder im Wechsel für jeweils sechs Monate, nur den Rat für Auswärtige Angelegenheiten leitet dauerhaft die Hohe Vertreterin. Meist gilt die qualifizierte Mehrheit. Sie ist erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, bei 27 Mitgliedern also 15 Länder, und diese zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Blockieren können mindestens vier Länder, die mindestens 35 Prozent der Bevölkerung repräsentieren. Bei sensiblen Themen wie Außenpolitik und Steuern ist Einstimmigkeit nötig, für Verfahrensfragen reicht die einfache Mehrheit.
Leicht zu verwechseln ist der Europäische Rat. Ihm gehören die Staats- und Regierungschefs, sein Präsident und die Kommissionspräsidentin an. Er legt die allgemeine Richtung und die Prioritäten der Union fest, beschließt aber keine Gesetze. In der Regel kommt er viermal im Jahr zusammen und entscheidet meist im Konsens. Präsident ist António Costa. Gewählt wird für zweieinhalb Jahre, eine Wiederwahl ist einmal möglich.
Der Weg eines Gesetzes
Die meisten EU-Gesetze entstehen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Parlament und Rat sind darin gleichberechtigt und müssen sich auf denselben Text einigen. Die Kommission holt zu ihren Vorhaben Rückmeldungen ein: Über das Portal Ihre Meinung zählt kann sich jeder äußern, der betroffen oder interessiert ist, ob Unternehmen, Verband, Kommune oder Privatperson. Den fertigen Vorschlag erhalten die nationalen Parlamente zur selben Zeit wie Parlament und Rat. Sie prüfen, ob ein Vorhaben nicht besser national oder regional geregelt würde. Diese Subsidiaritätskontrolle gilt in Bereichen, in denen sich EU und Mitgliedstaaten die Zuständigkeit teilen.
Danach beraten Parlament und Rat den Text in Lesungen und können ihn ändern. Einigen sie sich, ist das Gesetz angenommen. Bleibt der Streit nach der zweiten Lesung bestehen, tritt ein Vermittlungsausschuss mit gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern beider Seiten zusammen. Findet er einen Kompromiss, stimmen Parlament und Rat in dritter Lesung endgültig ab. Ohne Einigung scheitert das Vorhaben.
Nicht alles läuft so. In besonderen Gesetzgebungsverfahren entscheidet in der Regel der Rat allein, das Parlament muss zustimmen oder wird nur angehört. Und die EU-Verträge selbst lassen sich nur ändern, wenn alle 27 Mitgliedstaaten einverstanden sind.
Verordnung, Richtlinie, Beschluss
Wie weit ein Rechtsakt reicht, hängt von seiner Form ab. Eine Verordnung ist verbindlich und gilt in der ganzen EU in vollem Umfang. Eine Richtlinie gibt dagegen ein Ziel vor, das die Länder erreichen müssen; wie sie das tun, regeln sie in eigenen Gesetzen. Ein Beschluss bindet nur diejenigen, an die er gerichtet ist, etwa einen Mitgliedstaat oder ein einzelnes Unternehmen, und gilt für sie unmittelbar. Empfehlungen und Stellungnahmen sind nicht verbindlich.
Bei einer Richtlinie hängt deshalb vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie genau sich für Bürger und Betriebe hierzulande etwas ändert.
Quellen
- Europäische Union: Europäische Kommission (Institutionenprofil), abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Union: Europäisches Parlament (Institutionenprofil), abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Union: Rat der Europäischen Union (Institutionenprofil), abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Union: Europäischer Rat (Institutionenprofil), abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Kommission: Planning and proposing law, abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Kommission: Adopting EU law, abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Union: Types of legislation, abgerufen am 14.10.2026
- Europäische Bürgerinitiative: How it works, abgerufen am 14.10.2026
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