Digitaler Euro und Teilhabe: ohne Bankkonto, mit Barrierefreiheit
Veröffentlicht im Oktober 2026
Je digitaler das Bezahlen wird, desto eher bleiben einzelne Gruppen zurück: ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen ohne Bankkonto oder ohne Smartphone. Die EZB will den digitalen Euro nach eigenen Angaben so gestalten, dass niemand zurückgelassen wird. Was dafür geplant ist, steht vor allem in einem EZB-Bericht vom Oktober 2025, in den FAQ von EZB und EU-Kommission und in Unterlagen zur geplanten App. Stand: Oktober 2026.
Wer heute außen vor bleibt und wie der Zugang aussehen soll
Der Bericht zitiert Zahlen von EBA und Eurostat: 96 Prozent der Erwachsenen haben Zugang zu einem Bankkonto, aber nur etwa 64 Prozent nutzen Onlinebanking. Dazu kommt der Rückgang der Bankfilialen auf dem Land in vielen Euroländern. Finanzielle Inklusion sei nicht der eigentliche Daseinszweck des digitalen Euro, er solle aber so gestaltet werden, dass niemand zurückbleibt, während Finanzdienste immer digitaler werden.
Einen Anspruch auf ein Konto mit grundlegenden Funktionen gibt es in der EU schon heute, nach Artikel 16 der Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU. Der digitale Euro würde diesen Anspruch nicht ersetzen, aber einen zusätzlichen Weg schaffen. Laut EZB wären die Basisdienste auch für Menschen ohne Bankkonto kostenlos. Die EU-Kommission zählt dazu das Eröffnen und Schließen eines Kontos für den digitalen Euro, die Abfrage des Guthabens, das Auf- und Abladen sowie Überweisungen und Zahlungen. Neben den Banken sollen auch öffentliche Stellen wie Kommunen und Postämter den digitalen Euro an Menschen verteilen, die kein mit einer Bank verknüpftes Konto eröffnen wollen.
Nach dem EZB-Bericht sieht der Gesetzesvorschlag außerdem vor, dass in jedem Land bestimmte Stellen Basisdienste und persönliche Unterstützung für schutzbedürftige Menschen anbieten. Verbraucherorganisationen fordern dafür eigene Anlaufstellen vor Ort. Auch das Smartphone soll keine Bedingung sein. Dieselben Organisationen verlangen laut Bericht Bezahlkarten als physische Alternative für Menschen mit Behinderungen und für alle, die kein Smartphone nutzen können. Im {a(RULEBOOK, 'Regelwerksentwurf der EZB')} vom Juli 2026 sind neben Apps eine physische Karte für Online- und Offline-Zahlungen und eine batteriebetriebene Karte für Offline-Zahlungen aufgeführt.
Eine App über dem gesetzlichen Mindeststandard
Für die geplante App des Eurosystems hat die EZB im Juli 2026 einen Zwischenstand zur Barrierefreiheit vorgestellt. Die App soll den European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, auf WCAG-Stufe AA einhalten und zusätzlich ausgewählte Anforderungen der höchsten Stufe AAA übernehmen. Ausgeklammert sind laut EZB nur AAA-Kriterien, die für eine mobile Bezahl-App nicht passen, etwa solche, die Sicherheitsanforderungen widersprechen.
Konkret heißt das: Alles soll sich per Tastatur bedienen lassen, Screenreader werden unterstützt, und die Nutzer wählen frei zwischen Tastatur, Touch und Eingabestift. Kontraste werden verstärkt, blinkende Inhalte vermieden, Animationen lassen sich abschalten. Vor einer Zeitüberschreitung, die Eingaben verloren gehen ließe, warnt die App, und jede Eingabe soll sich bestätigen, korrigieren oder rückgängig machen lassen. Über die WCAG hinaus verlangt die EZB eine Sprache auf dem Niveau der unteren Sekundarstufe, ohne Abkürzungen und Fachjargon.
Für die Umsetzung hat die EZB 2026 eine Zusammenarbeit mit der ONCE Foundation vereinbart. Die Stiftung soll zu den Anforderungen beraten, am Design mitarbeiten und die ersten Prototypen auf Barrierefreiheit testen. Die App soll zum Start des Pilotbetriebs in der zweiten Jahreshälfte 2027 bereitstehen.
Was Banken einwenden
Banken und Zahlungsdienstleister bezweifeln laut EZB-Bericht den Zusatznutzen. Sie bieten nach eigener Darstellung schon physische Karten an, Bargeld bleibe verfügbar, und digitale Inklusion sei vor allem eine Frage von Kompetenzen und Geräten, nicht eines neuen Zahlungsmittels. Außerdem wollen sie auch für Leistungen am Bankschalter rund um den digitalen Euro Gebühren verlangen dürfen.
Bei der Barrierefreiheit der öffentlichen App gehen die Pläne über das gesetzliche Minimum hinaus. Ob Menschen ohne Bankkonto, ohne Smartphone oder mit Einschränkungen dadurch wirklich leichter digital bezahlen, hängt davon ab, wie gut Hilfe vor Ort, Karten und kostenlose Basisdienste in der Praxis erreichbar sind. Antworten darauf kann frühestens der Pilotbetrieb liefern.
Quellen
- EZB/ERPB: Fit of the digital euro in the payment ecosystem (Oktober 2025), abgerufen am 14.10.2026
- EUR-Lex: Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie), abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro – Frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- EU-Kommission: Frequently asked questions on the digital euro and legal tender of cash, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro scheme rulebook v0.91 (Entwurf, 2. Juli 2026), abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Accessibility of the digital euro app – Status update (16. Juli 2026), abgerufen am 14.10.2026
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act), abgerufen am 14.10.2026
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