So würde man den digitalen Euro nutzen: Wallet, App und Karte
Veröffentlicht im Oktober 2026
Wie sich Bezahlen mit dem digitalen Euro im Alltag anfühlen würde, beschreibt die EZB vor allem im Entwurf ihres Regelwerks, dem Scheme Rulebook, in der Version 0.91 vom 2. Juli 2026. Alle Angaben sind Planungen: Der digitale Euro ist nicht eingeführt, die Gesetzgebung läuft, und das Regelwerk ist ausdrücklich ein vorläufiger, unverbindlicher Entwurf. Stand: Oktober 2026.
Konto, App und Karte
Wer den digitalen Euro nutzen will, bräuchte ein Konto für den digitalen Euro bei einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister. Die eigene Bank bliebe laut EZB der Hauptansprechpartner. Das Konto ließe sich mit einem normalen Girokonto verknüpfen. Reicht das Guthaben für eine Zahlung nicht, wird vom Girokonto nachgeschossen; eingehende Beträge über der Haltegrenze fließen automatisch dorthin ab. So könnte man auch über die Grenze hinaus zahlen und empfangen, ohne vorher Geld umzubuchen.
Bezahlen ließe sich laut Regelwerk auf mehreren Wegen. Die App der eigenen Bank und eine eigene App des Eurosystems sollen online und offline funktionieren; die Anforderungen an die Eurosystem-App will die EZB erst in späteren Fassungen festlegen. Über das Onlinebanking wären Online-Zahlungen möglich. Eine physische Karte soll online und offline einsetzbar sein, eine batteriebetriebene Karte nur offline. Technisch sind kontaktlose Übertragung per NFC, die Chipkarte mit Kontakt und im Internet Zahlungen per Alias, Kontonummer, QR-Code oder Bezahllink vorgesehen.
Auf der Händlerseite nennt das Regelwerk klassische Kassenterminals, aber auch SoftPOS: Dabei wird ein Smartphone oder Tablet mit NFC per App selbst zum Terminal. Dazu kommen Bezahlseiten in Webshops und Shopping-Apps sowie Geldautomaten, über die sich Guthaben auch mit Bargeld auf- und abladen ließe.
Online, zwischen Personen und offline
Im Onlinehandel soll der digitale Euro als Zahlungsart im Bestellprozess erscheinen. Die EZB stellt zudem bedingte Zahlungen in Aussicht, bei denen Geld etwa erst fließt, wenn die Lieferung bestätigt ist. Solche Dienste wären Zusatzangebote der Banken. Programmierbares Geld, dessen Verwendung von außen eingeschränkt wird, soll der digitale Euro laut EZB dagegen nie werden.
Für Zahlungen zwischen Personen sieht das Regelwerk einen freiwilligen Alias vor. Statt einer langen Kontonummer könnte man die Mobilnummer der Empfängerin angeben. Ein Alias darf laut Entwurf nur eine Telefonnummer sein, die einer Person eindeutig zugeordnet ist, und muss bei der Registrierung geprüft werden, zum Beispiel per Bestätigungscode. Geschäftskunden können keinen Alias nutzen.
Eine Besonderheit wäre die Offline-Funktion. Nach einer EZB-Präsentation vom April 2026 wird das Offline-Guthaben online über den Zahlungsdienstleister auf ein gesichertes Element im Gerät geladen. Danach zahlen zwei Geräte direkt miteinander, ohne Verbindung, und die Abrechnung erfolgt lokal. Die EZB vergleicht das mit einem Inhaberinstrument: Empfangenes Geld lässt sich sofort offline weitergeben. Eine fehlende Verbindung ist keine Voraussetzung, man darf die Offline-Variante auch wählen, wenn das Handy online ist. Wie viel Guthaben offline erlaubt sein wird und was bei Verlust des Geräts geschieht, beantworten die hier ausgewerteten Unterlagen nicht.
Pilotbetrieb und Kosten
Ob sich das so bewährt, soll ein Pilotbetrieb zeigen. Er soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und zwölf Monate dauern. Laut Pressemitteilung vom 14. Juli 2026 hat die EZB dafür 36 Zahlungsdienstleister ausgewählt; auf ihren Aufruf vom März 2026 hatten sich mehr als 50 beworben. Teilnehmen sollen außerdem ausgewählte Händler sowie Beschäftigte der EZB und von 19 nationalen Zentralbanken. Getestet wird eine Beta-Version, etwa bei Zahlungen im Laden und zwischen Personen. Händler aus dem Online- und Mobilhandel konnten sich laut Ecommerce Europe bis zum 27. Oktober 2026 bewerben; die Teilnahme ist freiwillig und unvergütet.
Für Privatpersonen wäre die Basisnutzung laut EZB kostenlos, weil der digitale Euro als öffentliches Gut gedacht ist. Banken könnten kostenpflichtige Zusatzdienste anbieten. Über das Vergütungsmodell, also die Entgelte im Händlergeschäft, verhandeln Rat und Parlament laut Ecommerce Europe noch. Welche Zugangswege am Ende tatsächlich angeboten werden, hängt vom endgültigen Gesetz, vom fertigen Regelwerk und von den Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb ab.
Quellen
- EZB: Digital euro scheme rulebook v0.91 (Entwurf, 2. Juli 2026), abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro – Frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: The offline digital euro (ERPB, 9. April 2026), abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro pilot, abgerufen am 14.10.2026
- EZB-Pressemitteilung: Auswahl der Zahlungsdienstleister für den Pilotbetrieb (14. Juli 2026), abgerufen am 14.10.2026
- Ecommerce Europe: Political and technical progress on the Digital Euro (18. September 2026), abgerufen am 14.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.