Finanzen

Gesetzliches Zahlungsmittel: was für Bargeld gilt und was der digitale Euro ändert

Veröffentlicht im Oktober 2026

Euro-Banknoten und -Münzen sind gesetzliche Zahlungsmittel, ein digitaler Euro soll diesen Status ebenfalls bekommen. Grundlage sind heute der EU-Vertrag und eine Verordnung von 1998, präzisiert durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021. Zwei Vorschläge der EU-Kommission von 2023, über die Parlament und Rat derzeit verhandeln, sollen die Regeln neu fassen. Der Beitrag ist keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Was heute gilt

Nach Artikel 128 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU sind die von der EZB und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen Banknoten die einzigen, die in der Union als gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Die Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro gibt diesen Status in Artikel 10 den Euro-Banknoten und in Artikel 11 den Euro-Münzen. Für Münzen zieht Artikel 11 eine Grenze: Außer der ausgebenden Behörde und eigens im nationalen Recht benannten Personen muss niemand mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung annehmen. Im deutschen Recht legt § 14 des Bundesbankgesetzes fest, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.

Was der Status bedeutet, hat der Europäische Gerichtshof am 26. Januar 2021 geklärt (verbundene Rechtssachen C-422/19 und C-423/19). Zwei Beitragszahler wollten den Rundfunkbeitrag in Hessen bar bezahlen, der Hessische Rundfunk lehnte ab. Laut Pressemitteilung des Gerichts ist allein die EU dafür zuständig, den Status der Euro-Banknoten zu präzisieren. Gesetzliches Zahlungsmittel heißt demnach, dass Bargeld im Allgemeinen nicht zur Begleichung einer Euro-Schuld abgelehnt werden kann. Eine absolute Annahmepflicht verlangt das Unionsrecht aber nicht. Ein Mitgliedstaat darf seine Verwaltung zur Annahme von Bargeld verpflichten, die Barzahlung aus Gründen des öffentlichen Interesses aber auch verhältnismäßig beschränken. Ob das beim Rundfunkbeitrag zutraf, hatte das Bundesverwaltungsgericht zu prüfen.

Die EU-Kommission fasst den Grundsatz so zusammen: Bargeld muss grundsätzlich angenommen werden, zum vollen Nennwert und mit schuldbefreiender Wirkung. Ausnahmen sind etwa möglich, wenn die Vertragsparteien eine andere Zahlungsart vereinbart haben oder Bargeld in gutem Glauben abgelehnt wird. Auch Obergrenzen für Barzahlungen, etwa gegen Steuerbetrug, sind zulässig.

Die Vorschläge von 2023

Am 28. Juni 2023 legte die Kommission zwei zusammenhängende Verordnungsvorschläge vor, einen zum Euro-Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel (COM(2023) 364) und einen zur Einführung des digitalen Euro. Für Bargeld soll die Annahmepflicht EU-weit festgeschrieben werden. Die Mitgliedstaaten müssten beobachten, wie oft Bargeld angenommen oder abgelehnt wird, und einen ausreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld in ihrem ganzen Gebiet sicherstellen. Die Fünfzig-Münzen-Regel der Verordnung von 1998 greift der Bargeldvorschlag in seinen Erwägungsgründen ausdrücklich auf.

Auch der digitale Euro soll laut Kommission gesetzliches Zahlungsmittel werden, Händler im Euroraum müssten ihn also grundsätzlich annehmen. Ausgenommen wären sie, wenn sie mit Kunden eine andere Zahlungsart vereinbart haben oder vorübergehende Umstände wie ein defektes Gerät die Annahme verhindern. Kleinstunternehmen müssten digitale Euro nur annehmen, wenn sie bereits vergleichbare digitale Zahlungen wie Debitkarten akzeptieren. Kommission und EZB betonen, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Damit bekäme erstmals neben Banknoten und Münzen eine digitale Form des Euro diesen Status.

Stand der Verhandlungen

Das Europäische Parlament stimmte am 9. Juli 2026 laut Abstimmungsergebnis mit 416 zu 169 Stimmen bei 22 Enthaltungen dafür, Verhandlungen mit dem Rat aufzunehmen. Die ersten beiden Trilogrunden fanden laut dem Händlerverband Ecommerce Europe am 13. Juli und am 10. September statt. Die dritte Runde am 30. September 2026 bestätigt Agence Europe. Dort ging es neben dem Vergütungsmodell und den Haltegrenzen auch um den Status von Bargeld als gesetzlichem Zahlungsmittel, einen konkreten Kompromiss gab es bis Redaktionsschluss des Berichts nicht. Die Bundesbank erwartet den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Ende 2026. Wie die Regeln am Ende lauten, ist offen.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.

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