Digitaler Euro und Stablecoins: was MiCA regelt und was nicht
Veröffentlicht im Oktober 2026
Stablecoins sind Kryptowerte, deren Wert an eine Währung oder andere Vermögenswerte gekoppelt ist. Weil sie wie digitales Geld wirken, liegt der Vergleich mit dem geplanten digitalen Euro nahe. Die Europäische Zentralbank zieht die Grenze beim Herausgeber: Stablecoins werden von privaten Unternehmen geschaffen und von keiner Zentralbank oder Behörde garantiert, der digitale Euro wäre Zentralbankgeld des Eurosystems mit dem festen Wert von einem Euro. Stand: Oktober 2026.
Ob ein Stablecoin stabil bleibt, hängt laut EZB davon ab, wie gut das Unternehmen seine Reserven und Finanzen führt, und das kann von Faktoren außerhalb seiner Kontrolle beeinflusst werden. Beim digitalen Euro stünde die Zentralbank selbst ein.
Was MiCA von Emittenten verlangt
Mit der Verordnung (EU) 2023/1114, kurz MiCA, hat die EU einen einheitlichen Rahmen für Kryptowerte geschaffen. Stablecoins fallen dort in zwei Gruppen. E-Geld-Token beziehen sich auf eine einzige amtliche Währung, etwa Euro oder US-Dollar. Vermögenswertereferenzierte Token, abgekürzt ART, beziehen sich auf mehrere Währungen, Rohstoffe oder andere Werte. Die Regeln für beide Gruppen gelten seit dem 30. Juni 2024, wie die ESMA in einer Erklärung vom Januar 2025 festhält. Emittenten beider Arten brauchen laut Europäischer Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Zulassung.
Im Detail unterscheiden sich die Pflichten. Emittenten von ART müssen nach Artikel 36 MiCA jederzeit eine Vermögenswertreserve bilden und halten, nach Artikel 47 außerdem einen Rücktauschplan. Für E-Geld-Token schreibt Artikel 49 vor, dass der Emittent den Token auf Verlangen jederzeit zum Nennwert zurückzahlt; Sanierungs- und Rücktauschpläne gelten nach Artikel 55 entsprechend auch für sie. Zinsen sind bei beiden Arten verboten, und zwar nicht nur für die Emittenten. Nach Artikel 40 und Artikel 50 dürfen auch Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, etwa Handelsplattformen, im Zusammenhang mit solchen Token keine Zinsen gewähren. Als Zins zählt dabei jede Vergütung, die von der Haltedauer abhängt.
Für die Dienstleister selbst lief eine Übergangszeit. Wer schon vor dem 30. Dezember 2024 nach nationalem Recht tätig war, durfte laut ESMA längstens bis zum 1. Juli 2026 ohne MiCA-Zulassung weiterarbeiten. Diese Frist ist abgelaufen. Schon vorher hatte die ESMA in ihrer Erklärung vom 17. Januar 2025 klargestellt, dass Handelsplätze Stablecoins ohne in der EU zugelassenen Emittenten spätestens bis Ende des ersten Quartals 2025 nicht mehr zum Handel anbieten sollten.
Warum die EZB trotzdem besorgt ist
MiCA reguliert Stablecoins, schafft aber keine europäische Alternative zu ihnen. Ein Beitrag im EZB-Blog von Jürgen Schaaf vom Juli 2025 zeigt das Ungleichgewicht: Rund 99 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung von Stablecoins entfielen auf Dollar-Token, auf Euro lautende Stablecoins kamen auf weniger als 350 Millionen Euro. Analysten erwarten dem Beitrag zufolge ein Wachstum von 230 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 auf bis zu 2 Billionen Dollar bis 2028. Als Risiken nennt der Text unter anderem eine geschwächte geldpolitische Steuerung, wenn Dollar-Stablecoins im Euroraum verbreitet genutzt werden, Gefahren für die Finanzstabilität und Abflüsse von Bankeinlagen.
Der Beitrag verweist außerdem auf den US-amerikanischen GENIUS Act, der am 18. Juli 2025 unterzeichnet wurde. Er sei im Geist weitgehend mit MiCA vergleichbar, in einigen Bereichen aber großzügiger. Als europäische Antworten schlägt der Text unter anderem gut regulierte Euro-Stablecoins und den digitalen Euro vor.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Beide Formen sollen digitales, wertstabiles Bezahlen ermöglichen, und bei beiden sind Zinsen ausgeschlossen: bei Stablecoins nach MiCA, beim digitalen Euro laut EZB. Die Haftung liegt dagegen ganz woanders. Für einen Stablecoin steht ein privater Emittent ein, der von nationalen Behörden und bei signifikanten Token in der Regel von der EBA beaufsichtigt wird. Für den digitalen Euro stünde das Eurosystem ein, sein Rechtsrahmen ist eine eigene EU-Verordnung, die noch verhandelt wird. Annehmen muss einen Stablecoin niemand. Für den digitalen Euro sieht der Kommissionsvorschlag den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels vor.
MiCA senkt damit das Risiko, dass ein Emittent ausfällt oder seine Reserven nicht reichen, schafft es aber nicht ab. Wie sich der Markt für Euro-Stablecoins entwickelt hat, lässt sich mit den hier genannten Zahlen nicht beantworten: Sie stammen aus dem Sommer 2025 und können sich seither deutlich verändert haben.
Quellen
- EZB: Digital euro – Frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCA), abgerufen am 14.10.2026
- EBA: Asset-referenced and e-money tokens (MiCA), abgerufen am 14.10.2026
- ESMA: Public Statement on non-MiCA compliant ARTs and EMTs (17. Januar 2025), abgerufen am 14.10.2026
- ESMA: Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA), abgerufen am 14.10.2026
- EZB-Blog (J. Schaaf): From hype to hazard – what stablecoins mean for Europe (28. Juli 2025), abgerufen am 14.10.2026
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