Handel zwischen USA, EU und Deutschland: Volumen und Zölle
Veröffentlicht im Oktober 2026
Zwischen der EU und den USA werden laut Europäischer Kommission Waren und Dienstleistungen für rund 1,7 Billionen Euro gehandelt. Seit 2025 haben sich die Regeln dafür mehrfach geändert: durch eine Rahmenvereinbarung im August 2025, ein Urteil des Obersten US-Gerichts im Februar 2026 und neue Zölle auf anderer Rechtsgrundlage. Diese Übersicht ordnet Zahlen und Schritte ein (Stand: Oktober 2026). Zollregeln können sich kurzfristig ändern, maßgeblich sind die jeweils geltenden amtlichen Bekanntmachungen.
Wie groß der Handel ist
Im Warenhandel kamen EU und USA 2025 laut Kommission auf 910,6 Milliarden Euro. Die EU lieferte Waren für 554,9 Milliarden Euro in die USA und bezog von dort Waren für 355,7 Milliarden Euro, ein Überschuss von 199,2 Milliarden Euro. Bei Dienstleistungen ist es umgekehrt. 2024, dem jüngsten ausgewiesenen Jahr, exportierte die EU Dienstleistungen für 343,4 Milliarden Euro in die USA und importierte für 521,8 Milliarden Euro. Das ergibt ein Defizit von 178,4 Milliarden Euro bei einem Gesamtvolumen von 865,2 Milliarden Euro.
Aus amerikanischer Sicht sieht die Warenbilanz noch unausgeglichener aus. Das US Census Bureau verbuchte für 2025 Exporte in die EU von 412,5 Milliarden US-Dollar und Importe von 632,9 Milliarden US-Dollar, ein Defizit von 220,3 Milliarden Dollar. Von Januar bis August 2026 betrug es 63,4 Milliarden Dollar. Die Zahlen beider Seiten weichen schon wegen der Währung und unterschiedlicher Erfassung voneinander ab.
Deutschland und die USA
Für Deutschland sind die USA seit 2015 das wichtigste Abnehmerland, so auch 2025. Laut Statistischem Bundesamt gingen Waren für 146,2 Milliarden Euro dorthin, 9,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Importe aus den USA stiegen um 2,7 Prozent auf 94,3 Milliarden Euro. Beim gesamten Außenhandelsumsatz rückte China mit 251,8 Milliarden Euro wieder vor die USA mit 240,5 Milliarden Euro. Der deutsche Exportüberschuss gegenüber den USA schrumpfte von 69,6 auf 51,9 Milliarden Euro. Bei den beiden wichtigsten Warengruppen lief es sehr unterschiedlich. Kraftwagen und Kraftwagenteile kamen auf 28,5 Milliarden Euro, 17,8 Prozent weniger als 2024, pharmazeutische Erzeugnisse auf 28,0 Milliarden Euro (plus 0,5 Prozent).
Der Trend hielt 2026 an. Im ersten Halbjahr exportierte Deutschland Waren für 73,1 Milliarden Euro in die USA, 6,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, während die Importe um 7,0 Prozent auf 50,6 Milliarden Euro zulegten. Der Überschuss sank von 30,5 auf 22,5 Milliarden Euro. In US-Daten zeigt sich dasselbe Bild in Dollar: Von Januar bis August 2026 importierten die USA aus Deutschland Waren für 100,6 Milliarden Dollar und lieferten für 57,9 Milliarden Dollar dorthin.
Welche Zölle gelten
Am 27. Juli 2025 verständigten sich Kommissionspräsidentin und US-Präsident auf Grundzüge, am 21. August 2025 folgte eine gemeinsame Erklärung. Darin sagten die USA zu, auf EU-Waren den höheren Wert aus regulärem Meistbegünstigungszoll (MFN) und 15 Prozent zu erheben. Bei Arzneimitteln, Halbleitern und Holz sollte die Summe aus MFN-Zoll und Zöllen nach Section 232 15 Prozent nicht übersteigen. Für Autos und Autoteile galten 15 Prozent, sobald die EU ihre Gesetzesvorschläge für eigene Zollsenkungen vorlegte. Die US-Regierung setzte das mit einer Bekanntmachung vom 25. September 2025 um, für Autos rückwirkend zum 1. August 2025. Die EU hat ihrerseits laut Kommission zum 1. Juli 2026 alle Zölle auf US-Industriegüter abgeschafft und den Zugang für bestimmte Agrarprodukte wie Hummer verbessert.
Am 20. Februar 2026 entschied der Supreme Court im Verfahren Learning Resources, Inc. v. Trump, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zu Zöllen ermächtigt. Das Gericht verwies darauf, dass die Verfassung das Recht, Steuern und Zölle zu erheben, dem Kongress zuweist. Damit fielen auch die sogenannten reziproken Zölle, auf denen der allgemeine 15-Prozent-Satz für EU-Waren beruhte. Die Autozölle stützen sich dagegen auf Section 232 und waren nicht betroffen.
Noch am Tag des Urteils verhängte der Präsident nach Section 122 des Trade Act von 1974 einen Importaufschlag von 10 Prozent, gültig vom 24. Februar bis 24. Juli 2026. Ausgenommen waren unter anderem kritische Mineralien, Energie, Arzneimittel, Pkw und Autoteile sowie Waren, die bereits unter Section-232-Zölle fielen.
Seit dem 24. Juli 2026 gilt stattdessen ein Zoll nach Section 301. Grundlage sind 60 Untersuchungen, die der US-Handelsbeauftragte (USTR) im März 2026 eingeleitet hatte. Der Vorwurf: Die betroffenen Volkswirtschaften verbieten die Einfuhr von Waren aus Zwangsarbeit nicht oder setzen ein solches Verbot nicht wirksam durch. Für EU-Waren gilt eine Obergrenze. Liegt der MFN-Zoll unter 10 Prozent, wird auf 10 Prozent aufgestockt; liegt er bei 10 Prozent oder darüber, fällt kein Section-301-Zoll an. Einzelne Waren sind über Anhänge ausgenommen.
Getrennt davon bestehen Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer nach Section 232, die die US-Regierung im April und Juni 2026 neu geordnet hat. Welcher Satz für ein bestimmtes Produkt gilt, hängt damit von mehreren Rechtsgrundlagen gleichzeitig ab. Offen bleibt, wie die Zusagen aus der Rahmenvereinbarung nach dem Urteil insgesamt fortwirken; aus den hier ausgewerteten amtlichen Dokumenten lässt sich das nicht abschließend ablesen.
Quellen
- Europäische Kommission: EU trade relations with United States, abgerufen am 14.10.2026
- U.S. Census Bureau: Trade in Goods with European Union, abgerufen am 14.10.2026
- U.S. Census Bureau: Trade in Goods with Germany, abgerufen am 14.10.2026
- Destatis: Außenhandel 2025, China wieder wichtigster Handelspartner, abgerufen am 14.10.2026
- Destatis: Exporte im 1. Halbjahr 2026 (20.08.2026), abgerufen am 14.10.2026
- The White House: Joint Statement on a United States-European Union Framework (21.08.2025), abgerufen am 14.10.2026
- Federal Register: Implementing Certain Tariff-Related Elements of the U.S.-EU Framework (25.09.2025), abgerufen am 14.10.2026
- Supreme Court of the United States: Learning Resources, Inc. v. Trump (20.02.2026), abgerufen am 14.10.2026
- The White House: Imposing a Temporary Import Surcharge (20.02.2026), abgerufen am 14.10.2026
- USTR: Notice of Actions in Section 301 Investigations, Forced Labor (Juli 2026), abgerufen am 14.10.2026
- The White House: Further Adjusting the Tariff Regimes for Imports of Aluminum, Steel, and Copper (01.06.2026), abgerufen am 14.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.