Wie der US-Kongress und der Präsident Gesetze machen
Veröffentlicht im Oktober 2026
Ein Bundesgesetz entsteht in den USA, wenn Repräsentantenhaus und Senat denselben Text beschließen und der Präsident ihn unterschreibt oder beide Kammern sein Veto mit Zweidrittelmehrheit überstimmen. Die Grundregeln stehen in der Verfassung von 1787, viele Details in den Geschäftsordnungen der Kammern. Vom deutschen Weg über Bundestag und Bundesrat unterscheidet sich das Verfahren deutlich (Stand: Oktober 2026).
Zwei gleichberechtigte Kammern
Die Gesetzgebung liegt beim Kongress. Das Repräsentantenhaus hat 435 Mitglieder, die laut Verfassung „every second Year“ gewählt werden, also alle zwei Jahre. Im Senat sitzen 100 Senatorinnen und Senatoren, je zwei pro Bundesstaat, gewählt für sechs Jahre. Beide Kammern sind gleichberechtigt, ein Gesetz kommt nur zustande, wenn beide denselben Wortlaut beschließen.
Eine Ausnahme beim Startpunkt nennt Artikel I Abschnitt 7: Gesetze, die Einnahmen beschaffen sollen („Bills for raising Revenue“), müssen im Repräsentantenhaus eingebracht werden. Der Senat kann sie aber wie andere Gesetze ändern. Das Recht, Steuern und Zölle zu erheben, weist Artikel I Abschnitt 8 ausdrücklich dem Kongress zu. Darauf stützte sich der Supreme Court am 20. Februar 2026, als er entschied, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zu Zöllen ermächtigt.
Vom Entwurf zur Abstimmung
Einen Gesetzentwurf, im Englischen bill, bringen Abgeordnete ein, im Repräsentantenhaus kann das jedes Mitglied tun. Danach geht der Entwurf an einen Ausschuss, der ihn prüft. Laut Repräsentantenhaus kommt er nur dann auf die Tagesordnung für Debatte, Änderungen und Abstimmung, wenn der Ausschuss ihn freigibt. Im Plenum genügt eine einfache Mehrheit, bei voller Besetzung 218 von 435 Stimmen. Anschließend durchläuft der Entwurf im Senat einen ähnlichen Weg und braucht dort nach der Darstellung des Repräsentantenhauses 51 von 100 Stimmen.
In der Praxis liegt die Hürde im Senat oft höher. Dort gilt das Recht auf unbegrenzte Debatte, und eine Minderheit kann eine Abstimmung durch Dauerreden hinauszögern. Dieses Mittel heißt Filibuster. Beenden lässt sich die Debatte nur mit einem Cloture-Beschluss. Die Regel dafür (Senate Rule 22) führte der Senat 1917 ein, damals mit einer Zweidrittelmehrheit der abstimmenden Senatoren. 1975 senkte er die Schwelle auf drei Fünftel aller ordnungsgemäß gewählten und vereidigten Senatoren, bei 100 Sitzen also 60. Heute betrifft der Filibuster laut Senat nur noch Gesetze. Für Personalentscheidungen wie Nominierungen reicht seit Präzedenzentscheidungen in den 2010er-Jahren eine einfache Mehrheit, um die Debatte zu beenden. Die 60-Stimmen-Hürde für Gesetze steht also nicht in der Verfassung, sie folgt aus den Regeln des Senats.
Beschließen beide Kammern unterschiedliche Fassungen, müssen die Unterschiede ausgeräumt werden. Dafür kann ein Vermittlungsausschuss aus Mitgliedern beider Kammern gebildet werden, die conference committee. Über den gemeinsamen Text stimmen danach beide Kammern erneut ab.
Unterschrift, Veto, Pocket Veto
Der endgültig beschlossene Entwurf geht an den Präsidenten. Unterschreibt er, wird der Entwurf Gesetz. Legt er sein Veto ein, schickt er ihn mit seinen Einwänden an den Kongress zurück. Stimmen dann beide Kammern mit jeweils zwei Dritteln erneut zu, wird der Entwurf auch ohne Unterschrift Gesetz. Lässt der Präsident einen Entwurf zehn Tage liegen, Sonntage nicht mitgerechnet, wird er ebenfalls Gesetz, so als hätte er unterschrieben. Anders, wenn sich der Kongress in dieser Frist vertagt und dadurch die Rückgabe verhindert: Dann wird der Entwurf nicht Gesetz. Dieses sogenannte Pocket Veto lässt sich nicht überstimmen, weil gar kein Veto an den Kongress zurückgeht.
Der Vergleich mit Deutschland zeigt die Unterschiede. Nach Artikel 76 des Grundgesetzes bringen die Bundesregierung, Abgeordnete aus der Mitte des Bundestages oder der Bundesrat Gesetzesvorlagen ein, nach Artikel 77 beschließt der Bundestag die Bundesgesetze. In den USA bringen dagegen Mitglieder des Kongresses die Entwürfe ein, und der Präsident hat ein Vetorecht, das nur eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überwinden kann.
Quellen
- U.S. House of Representatives: The Legislative Process, abgerufen am 14.10.2026
- National Archives: The Constitution of the United States – A Transcription, abgerufen am 14.10.2026
- U.S. Senate: About Filibusters and Cloture – Historical Overview, abgerufen am 14.10.2026
- Supreme Court of the United States: Learning Resources, Inc. v. Trump (20.02.2026), abgerufen am 14.10.2026
- Grundgesetz Art. 76 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
- Grundgesetz Art. 77 (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 14.10.2026
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