Kabinett beschließt abgeschwächte Zuckersteuer auf Getränke
Veröffentlicht im Oktober 2026
Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 in Berlin den Entwurf für eine Zuckersteuer auf gesüßte Getränke beschlossen. Die Abgabe fällt deutlich schwächer aus als zunächst geplant und soll nach den Vorstellungen der Regierung von Mitte 2027 an gelten. Vorangegangen war ein längerer Streit in der Koalition aus Union und SPD.
Gestaffelt nach Zuckergehalt
Die Steuer trifft Erfrischungsgetränke mit zugesetztem Zucker. Je nach Zuckergehalt werden nach den vorliegenden Angaben 26 oder 32 Cent je Liter fällig. Für die Verbraucher bedeutet das überschaubare Aufschläge. Eine Dose Cola könnte rund elf Cent teurer werden. Hersteller sollen so einen Anreiz bekommen, den Zuckeranteil ihrer Rezepturen zu senken, statt die Abgabe zu zahlen. Verbraucherorganisationen wie Foodwatch erwarten vor allem, dass die Rezepturen überarbeitet werden.
Im Vergleich zu früheren Überlegungen wurde der Entwurf an mehreren Stellen entschärft. Kleine Produzenten werden ausgenommen, und es gibt zusätzliche Ausnahmen. Kritiker aus dem Gesundheitsbereich halten die Abgabe deshalb für zu zaghaft, während Teile der Getränkewirtschaft zusätzliche Belastungen und Bürokratie fürchten.
Streit in der Koalition
Bis zuletzt war die Steuer in der Regierung umstritten. Das Kanzleramt hatte frühere Pläne gestoppt, erst nach einer Überarbeitung kam die Einigung zustande. Begründet wird die Abgabe gesundheitspolitisch. Zu viel Zucker erhöht das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes und Karies, was auch die Krankenkassen belastet. Der Kabinettsbeschluss ist allerdings nur ein Zwischenschritt. Jetzt beraten Bundestag und Bundesrat über den Entwurf, dabei sind weitere Änderungen möglich. Wie der Weg von der Regierungsvorlage bis zum fertigen Gesetz verläuft, zeigt unsere Übersicht dazu, wie ein Bundesgesetz entsteht. Stand: Oktober 2026.
Quellen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.