Finanzen

Banken und Zahlungsdienstleister: Wer den digitalen Euro ausgibt

Veröffentlicht im Oktober 2026

Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, ein Konto bei der EZB bekämen Bürgerinnen und Bürger aber nicht. Den Zugang sollen Banken und andere zugelassene Zahlungsdienstleister vermitteln. So sieht es der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Juni 2023 vor, und daran halten auch Parlament und Rat in ihren Verhandlungspositionen fest. Die EZB bereitet parallel einen Pilotbetrieb mit 36 ausgewählten Anbietern vor. Stand: Oktober 2026.

Zwei Ebenen, eine Kundenbeziehung

Nach Artikel 4 genehmigt allein die EZB die Ausgabe; EZB und nationale Zentralbanken können den digitalen Euro ausgeben, er ist eine direkte Verbindlichkeit der Zentralbank. Verteilt wird er von Zahlungsdienstleistern im Sinne der Zahlungsdiensterichtlinie (Artikel 13). Verträge schließen Nutzer nur mit diesen Anbietern, eine Vertragsbeziehung zur EZB gibt es nicht (Artikel 13 Absatz 6). Die EZB nennt die Banken in ihren häufigen Fragen den wichtigsten Ansprechpartner für Privatleute, Händler und Unternehmen; die Bundesbank spricht von einer zentralen Funktion.

Die Aufgaben der Anbieter sind im Entwurf genau beschrieben:

  • Konten und Zahlungsinstrumente bereitstellen (Anhänge I und II);
  • Auf- und Entladen jederzeit über ein Girokonto und, wenn die Bank Bargelddienste anbietet, gegen Bargeld ermöglichen (Artikel 13 Absätze 2 und 3);
  • auf Wunsch das Girokonto verknüpfen, damit Zahlungen über den Bestand hinaus und Beträge über der Haltegrenze automatisch ausgeglichen werden (Artikel 13 Absatz 4);
  • die Haltegrenzen durchsetzen (Artikel 16);
  • Nutzer mindestens einmal täglich mit EU-Sanktionslisten abgleichen (Artikel 29);
  • einen Anbieterwechsel unter Beibehaltung der Kontokennung ermöglichen (Artikel 31).

Kreditinstitute, die Zahlungskonten führen, müssen ihren Kunden auf Antrag alle Grunddienste anbieten (Artikel 14 Absatz 1). Für Menschen ohne Girokonto gelten die Regeln zum Basiskonto. Zusätzlich sollen die Mitgliedstaaten öffentliche Stellen oder Postscheckämter damit betrauen, Personen ohne Konto sowie ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen oder geringen digitalen Kenntnissen zu versorgen (Artikel 14 Absätze 2 und 3). Das Parlament verlangt nach Angaben von Positive Money Europe mindestens einen öffentlichen Anbieter je Mitgliedstaat, etwa eine Post oder eine öffentliche Bank. Anbieter in EU-Staaten ohne Euro dürfen den digitalen Euro nur nach einer Vereinbarung zwischen EZB und nationaler Zentralbank vertreiben, für Drittländer braucht es ein Abkommen mit der EU (Artikel 18 und 19).

Apps, Vergütung und Pilot

Bei der Oberfläche lässt der Entwurf die Wahl zwischen Apps der Anbieter und einer von der EZB entwickelten Anwendung. Wer keine eigene Lösung hat, nutzt die der EZB; auch dann besteht die Kundenbeziehung nur zur Bank (Artikel 28). Laut Cipollone könnten Banken den digitalen Euro in bestehende Karten und Apps integrieren, neben ihren eigenen Bezahllösungen.

Weil Privatleute für Grunddienste nichts zahlen sollen, refinanzieren sich die Anbieter über gedeckelte Händlerentgelte und kostenpflichtige Zusatzdienste (Artikel 17). Die EZB schreibt, das Vergütungsmodell solle die Kosten der Verteilung abdecken; das Eurosystem erhebe keine Schema- oder Verarbeitungsgebühren. Wie die Obergrenze genau berechnet wird, ist zwischen Rat und Parlament noch strittig.

Für den zwölfmonatigen Pilotbetrieb, der in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen soll, hat die EZB 36 Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum ausgewählt. Nach ihrem Aufruf vom März 2026 hatten sich laut EZB-Pilotseite mehr als 50 beworben; Cipollone sprach im Oktober von fast 60 Bewerbungen. Ein Datum der Auswahl nennt die EZB nicht.

Wie die Beteiligten das sehen

Cipollone betonte am 6. Oktober 2026, der digitale Euro solle Banken nicht verdrängen, sondern ihre Rolle im digitalen Geldsystem sichern. Der Bankenverband nennt in einem Papier vom 14. Juli 2026 fünf Erfolgsfaktoren: eine einfachere Ausgestaltung ohne Vorgaben mit unklarem Kosten-Nutzen-Verhältnis, eine schrittweise Umsetzung, die Berücksichtigung bestehender Bezahlverfahren, weniger Rollenkonflikte im Eurosystem und ein Entgeltmodell nach ökonomischen Kriterien. Burkhard Balz, bis Ende Juni im Bundesbank-Vorstand für den digitalen Euro zuständig, hielt es im Handelsblatt für berechtigt, dass Banken für eine faire Lösung kämpfen, und rechnete mit einer engeren Kooperation europäischer Bezahlanbieter rund um Wero. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas wird von PPC Land damit zitiert, Europa müsse nicht zwischen digitalem Euro und erfolgreichen privaten Lösungen wählen.

Offen sind das endgültige Vergütungsmodell, der Umfang der Angebotspflicht und die Rolle öffentlicher Anbieter.

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Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.

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