Finanzen

Digitaler Euro und Girokonto: Der Unterschied zu Bankeinlagen

Veröffentlicht im Oktober 2026

Wer heute mit Karte oder App bezahlt, nutzt bereits digitales Geld, nämlich Guthaben auf einem Bankkonto. Der geplante digitale Euro unterscheidet sich davon vor allem darin, wer für das Geld einsteht. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied anhand des Verordnungsentwurfs der EU-Kommission von 2023 und der Angaben von EZB und Bundesbank. Stand: Oktober 2026.

Forderung gegen die Bank oder gegen die Zentralbank

Ein Guthaben auf dem Girokonto ist eine Forderung gegen die eigene Bank, der Entwurf spricht von Giralgeld. Der digitale Euro wäre dagegen nach Artikel 4 Absatz 2 eine direkte Verbindlichkeit der EZB beziehungsweise einer nationalen Zentralbank, also Zentralbankgeld wie Banknoten. Die Bundesbank beschreibt ihn als Passivposition in der Bilanz des Eurosystems, die EZB als digitale Form von Bargeld. Im Alltag wären beide Formen gleich viel wert: Nach Artikel 13 Absatz 5 ist der digitale Euro zum Nennwert in Giralgeld und E-Geld umtauschbar.

Geführt würde der digitale Euro auf einem eigenen Zahlungskonto bei einer Bank oder einem anderen Zahlungsdienstleister, mit eindeutiger Kontonummer (Artikel 22 Absatz 3). Einen Vertrag hätten Nutzer nur mit diesem Anbieter, nicht mit der EZB (Artikel 13 Absatz 6). Ein herkömmliches Girokonto wäre keine Voraussetzung (Artikel 22 Absatz 2); für Menschen ohne Konto sollen die EU-Regeln zum Basiskonto entsprechend gelten (Artikel 14 Absatz 2). Mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern sind erlaubt (Artikel 13 Absatz 7), die Haltegrenze müsste der Nutzer dann aufteilen (Artikel 16 Absatz 6). Wer den Anbieter wechselt, soll seine Kontokennung mitnehmen können (Artikel 31).

Wie Girokonto und digitaler Euro zusammenspielen

Damit niemand ständig Geld hin- und herschieben muss, soll das Konto für den digitalen Euro mit einem herkömmlichen Konto verknüpft werden können, auch bei einer anderen Bank (Artikel 13 Absatz 4). Reicht das Guthaben für eine Online-Zahlung nicht, wird der Rest vom verknüpften Konto beglichen. Gehen Zahlungen ein, die über die Haltegrenze hinausgehen, wird der Überschuss automatisch auf das Girokonto gebucht. Die Bundesbank nennt das Wasserfall-Prinzip. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sagte dem Handelsblatt im August 2026, die Wallet werde in der Regel mit einem Girokonto verbunden sein, das Haltelimit sei deshalb kein Bezahllimit. Aufladen ließe sich der digitale Euro jederzeit vom Bankkonto und, wo die Bank Bargelddienste anbietet, auch mit Scheinen und Münzen (Artikel 13 Absatz 3).

Ganz geklärt ist die Verknüpfung über Bankgrenzen hinweg nicht. Nach dem Mandat des Rates sollen Zahlungsdienstleister laut Bundesbank selbst entscheiden können, ob sie Verknüpfungen mit anderen Instituten anbieten; ohne Vereinbarung stünde der automatische Ausgleich dann nicht zur Verfügung.

Kein Sparprodukt, und warum Banken das interessiert

Der digitale Euro wäre nach Artikel 16 Absatz 8 unverzinst. EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone sagte am 6. Oktober 2026, er werde als Zahlungsmittel entworfen, nicht als Anlageprodukt, und Bestände würden begrenzt. Balz äußerte sich im Handelsblatt ebenso. Wer Zinsen will, bliebe auf Bankprodukte angewiesen. Dieser Beitrag ist keine Anlageberatung.

Für Banken zählt die Grenze, weil Kunden Geld vom Girokonto in digitale Euro umschichten könnten. In der FAZ wurde Balz im Juli 2026 auf entsprechende Sorgen in den Banken angesprochen; er antwortete, das Haltelimit solle verhindern, dass alles Ersparte vom Konto in die Wallet fließt. Die EZB hat hypothetische Grenzen bis 3.000 Euro pro Person untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzstabilität im Euroraum dadurch nicht gefährdet wäre.

Am Girokonto selbst ändert der Entwurf nichts. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen laufen weiter wie bisher, der digitale Euro käme als zusätzliche Möglichkeit hinzu, deren Grundfunktionen für Privatpersonen kostenlos wären (Artikel 17, Anhang II). Offen sind vor allem die Höhe der Haltegrenze und die Details der Verknüpfung.

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Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.

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