Was kostet der digitale Euro Verbraucher und Händler?
Veröffentlicht im Oktober 2026
Wer zahlt beim digitalen Euro was? Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Juni 2023 regelt das für drei Gruppen: Verbraucher, Händler und die Banken und Zahlungsdienstleister dazwischen. Für Privatleute sollen die Grundfunktionen kostenlos sein, Händler sollen gedeckelte Entgelte zahlen. Wie hoch diese Entgelte am Ende ausfallen, ist offen, denn über das Vergütungsmodell verhandeln Parlament und Rat noch. Stand: Oktober 2026.
Kostenlose Grunddienste für Verbraucher
Nach Artikel 17 Absatz 1 dürfen Zahlungsdienstleister Privatpersonen für grundlegende Dienste nichts berechnen. Was dazu gehört, listet Anhang II auf:
- Eröffnung, Führung und Schließung eines Kontos für den digitalen Euro;
- Einsicht in Salden und Umsätze;
- manuelles Auf- und Entladen über das Girokonto sowie gegen Bargeld;
- Zahlungen an Personen, im Geschäft, im Online-Handel und an staatliche Stellen, einschließlich Daueraufträgen;
- die automatische Verknüpfung mit dem Girokonto;
- mindestens ein Zahlungsinstrument.
Für Zusatzdienste dürfen die Anbieter Entgelte verlangen. Das Parlament will hier nachschärfen: Nach der Zusammenfassung des Ausschussberichts in der Legislativen Beobachtungsstelle sollen Kontoführungs- und Inaktivitätsgebühren oder Mindestguthaben für die Grunddienste ausgeschlossen sein, und niemand soll weitere Produkte abschließen müssen. Offline-Zahlungen sollen nach dieser Position vollständig gebührenfrei sein. EZB-Direktor Piero Cipollone sagte im Oktober 2026 in einem Interview, der digitale Euro werde für Privatpersonen nichts kosten, so wie heute Bargeld.
Gedeckelte Entgelte für Händler
Händler zahlen ihrem Zahlungsdienstleister ein Händlerentgelt. Dieses Entgelt und die Entgelte zwischen den Anbietern dürfen nach Artikel 17 Absatz 2 den niedrigeren von zwei Werten nicht übersteigen. Der eine sind die tatsächlichen Kosten der Anbieter samt angemessener Gewinnspanne, der andere die Entgelte für vergleichbare digitale Zahlungsmittel. Darunter fasst der Entwurf etwa Debitkarten und Sofortzahlungen an der Kasse, nicht aber Überweisungen und Lastschriften (Artikel 2 Nummer 25).
Als Kostenmaßstab dienen die kosteneffizientesten Anbieter, die zusammen ein Viertel der ausgegebenen digitalen Euro bereitstellen (Artikel 17 Absatz 5). Die EZB überwacht die Werte, veröffentlicht sie regelmäßig und kann Daten samt Bestätigung durch unabhängige Prüfer verlangen (Absätze 3 und 4). Das Händlerentgelt ist das einzige Entgelt pro Transaktion. Für das Auf- und Entladen dürfen Händlern keine Gebühren berechnet werden, und auch zwischen den Anbietern fließen dafür keine Entgelte (Absätze 6 und 7).
Das Eurosystem selbst trägt laut Cipollone die Kosten für Aufbau und Betrieb seiner Kerninfrastruktur und erhebt keine Schema- oder Verarbeitungsgebühren (Rede vom 6. Oktober 2026). Die EZB schätzt die Entwicklungskosten bis zur ersten Ausgabe, die für 2029 erwartet wird, auf rund 1,3 Milliarden Euro und die jährlichen Betriebskosten ab 2029 auf etwa 320 Millionen Euro.
Der Streit um das Vergütungsmodell
Im Trilog geht es vor allem darum, wie die Obergrenze für Händlerentgelte in den ersten Jahren berechnet wird. Der Rat setzt laut Bundesbank-Monatsbericht auf zwei Stufen: In einer Übergangsphase von fünf bis zehn Jahren gilt für Online-Zahlungen eine einheitliche Obergrenze nach den durchschnittlichen Entgelten für Debitkarten. Danach soll sich die Grenze an den Kosten eines effizienten Anbieters plus angemessener Marge orientieren. Nach Agence Europe will das Parlament die Übergangsphase auf fünf Jahre verkürzen und verlangt, dass Händler mit dem digitalen Euro nicht schlechter gestellt werden als mit vergleichbaren Zahlungsmitteln (no worse off). Bei der dritten Trilogrunde am 30. September 2026 gab es dazu nach Agence Europe bis Redaktionsschluss keinen Kompromiss. Ecommerce Europe berichtet, die Kommission habe vor einem zeitlich offenen Übergangsmodell gewarnt.
Die Erwartungen gehen auseinander. Cipollone sagte, für kleine Händler könnten sich die Kosten der Annahme digitaler Zahlungen halbieren; das ist eine Erwartung, keine gesicherte Zahl. Burkhard Balz, bis Ende Juni im Bundesbank-Vorstand für den digitalen Euro zuständig, nannte im Handelsblatt drei Dinge, die zusammengehörten: kostenfreie Grundfunktionen, keine übermäßige Belastung des Handels und eine tragfähige Vergütung der Anbieter. Die Zeitung hielt ihm vor, die Entgelte könnten länger über denen der Girocard liegen. Ecommerce Europe fordert eine einfachere Berechnung und den Verzicht auf die kostenbasierte Phase. Der Bankenverband will das Entgeltmodell an ökonomischen Kriterien ausrichten.
- Zeitplan der EZB: Vom Pilotprojekt zur möglichen Einführung 2029
- Digitaler Euro: Stand im EU-Parlament und Rat (Oktober 2026)
- Annahmepflicht: Wo man mit dem digitalen Euro zahlen können soll
- Banken und Zahlungsdienstleister: Wer den digitalen Euro ausgibt
Quellen
- Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final vom 28.6.2023, mit Anhängen (EUR-Lex), abgerufen am 14.10.2026
- Europäisches Parlament, Legislative Beobachtungsstelle: Zusammenfassung des Ausschussberichts A10-0185/2026, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Interview mit Piero Cipollone (Corriere della Sera), 8.10.2026, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Rede von Piero Cipollone, Money in the digital age, 6.10.2026, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Pressemitteilung zum Übergang in die nächste Projektphase, 30.10.2025, abgerufen am 14.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Monatsbericht März 2026, Der digitale Euro – Kernelemente und Perspektiven, abgerufen am 14.10.2026
- Agence Europe: Digital euro – European Parliament and EU Council compare positions on compensation model and holding limits, Bulletin 13949, abgerufen am 14.10.2026
- Ecommerce Europe: Political and technical progress on the Digital Euro, 18.9.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Interview mit Burkhard Balz (Handelsblatt), 20.8.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Bankenverband: Digitaler Euro – Fünf Erfolgsfaktoren für die Einführung, 14.7.2026, abgerufen am 14.10.2026
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