Finanzen

Digitaler Euro: Stand im EU-Parlament und Rat (Oktober 2026)

Veröffentlicht im Oktober 2026

Ohne eine EU-Verordnung kann die EZB den digitalen Euro nicht ausgeben. Das Gesetzgebungsverfahren läuft seit Juni 2023 und ist im Herbst 2026 bei den Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission angekommen. Stand: Oktober 2026. Weil die Trilog-Runden nicht öffentlich sind, stützen sich einige Angaben auf Fachmedien; das ist jeweils genannt.

Vom Kommissionsvorschlag zu zwei Verhandlungspositionen

Am 28. Juni 2023 legte die Kommission den Vorschlag zur Einführung des digitalen Euro vor (COM(2023) 369), zusammen mit einer Verordnung über Euro-Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel (COM(2023) 364) und einem Vorschlag für Zahlungsdienstleister aus EU-Staaten ohne Euro (COM(2023) 368). Es handelt sich um ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Parlament und Rat müssen sich auf einen gemeinsamen Text einigen.

Der Rat legte sich zuerst fest. Nach Angaben der Bundesbank nahm er sein Verhandlungsmandat am 19. Dezember 2025 an. Daraus nennt die Bundesbank unter anderem ein Entgeltmodell mit einer Übergangsphase von fünf bis zehn Jahren, die Pflicht für Kreditinstitute im Euroraum, bestimmten Privatkunden grundlegende Dienste anzubieten, und eine Haltegrenze, die im Zusammenspiel von EZB und Rat festgelegt werden soll.

Im Parlament ist der Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) federführend, Berichterstatter ist Fernando Navarrete Rojas (EVP). Der Ausschuss stimmte am 23. Juni 2026 ab, nach Angaben des Parlaments, die PPC Land wiedergibt, mit 43 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Fraktionen PfE, EKR und ESN fochten den Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen an, deshalb musste das Plenum entscheiden. Am 9. Juli 2026 bestätigte es das Mandat mit 416 Ja-Stimmen, 169 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen. Laut Fachberichten will das Parlament, dass die Kommission die Haltegrenze auf Empfehlung der EZB festlegt und mindestens alle zwei Jahre überprüft. Unternehmen sollen digitale Euro nur halten dürfen, um eingehende Zahlungen bis zu 24 Stunden zu sammeln, und nach der Genehmigung soll eine Einführungsphase von mindestens 24 Monaten folgen. Positive Money Europe berichtet zudem, jeder Mitgliedstaat solle mindestens einen öffentlichen Anbieter benennen, etwa eine Post oder eine öffentliche Bank.

Was über die Trilog-Runden belegt ist

Nach Agence Europe trafen sich die Verhandler Mitte Juli 2026 zu einer ersten Runde, in der beide Seiten ihre Positionen vorstellten. Für den 10. September war die zweite politische Runde angesetzt, seit dem 1. September liefen zudem technische Treffen. Laut einem Arbeitsdokument, das Agence Europe vorlag, ging es dort unter anderem um die Zugänglichkeit, um Online- und Offline-Zahlungen, bedingte Zahlungen und Notfallmechanismen bei Ausfällen oder Cyberangriffen. Ein genaues Datum der ersten Runde und Ergebnisse der zweiten nennen die ausgewerteten Quellen nicht.

Am 30. September 2026 folgte die dritte Runde. Agence Europe zufolge standen das Entgeltmodell, die Haltegrenzen und der Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel im Mittelpunkt; einen konkreten Kompromiss gab es bis zum Redaktionsschluss des Dienstes nicht. Beim Entgeltmodell will der Rat die Höchstentgelte für Händler zunächst an Debitkartengebühren koppeln, für bis zu zehn Jahre, danach an die tatsächlichen Kosten einer Zahlung. Das Parlament will diese Phase auf fünf Jahre verkürzen und festschreiben, dass Händler mit dem digitalen Euro nicht schlechter gestellt werden als mit vergleichbaren Zahlungsmitteln. Bei der Haltegrenze sieht das Parlament einen delegierten Rechtsakt der Kommission auf Empfehlung der EZB vor, der Rat eine Festlegung durch die EZB innerhalb eines vom Rat vereinbarten Rahmens.

Wie es weitergeht

Laut Cipollone hat der Europäische Rat gefordert, die Verhandlungen bis Ende 2026 abzuschließen. Nach einer politischen Einigung müssten Parlament und Rat den Text noch förmlich annehmen. Nach dem Kommissionsentwurf tritt die Verordnung am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (Artikel 42), erst danach entscheidet der EZB-Rat über eine Ausgabe. Ob der Zeitplan hält, ist offen. Einen Termin für die nächste Trilog-Runde nennen die ausgewerteten Quellen nicht, und die Verhandlungstexte sind nicht veröffentlicht.

Mehr zum Thema

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.

Weitere Artikel zu Finanzen

Kommentare

Noch keine Kommentare.

Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um einen Kommentar zu schreiben.