Digitaler Euro und Bargeld: Was sich ändert und was nicht
Veröffentlicht im Oktober 2026
Wer über den digitalen Euro spricht, fragt meist auch nach dem Bargeld. Die EU-Kommission hat am 28. Juni 2023, am selben Tag wie den Entwurf zum digitalen Euro, eine eigene Verordnung über Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel vorgeschlagen (COM(2023) 364). Auch dieser Text ist noch nicht verabschiedet. Stand: Oktober 2026.
Was der Bargeld-Entwurf regelt
Euro-Scheine und -Münzen sind schon heute gesetzliches Zahlungsmittel. Artikel 4 des Entwurfs fasst diesen Status in drei Grundsätze. Wer eine Zahlung empfängt, darf angebotenes Bargeld grundsätzlich nicht ablehnen. Bargeld ist zum vollen Nennwert anzunehmen, ein Aufschlag für die Barzahlung ist damit unzulässig. Und wer bar zahlt, ist seine Schuld los.
Die Ausnahmen sind eng gefasst (Artikel 5). Ablehnen darf, wer in gutem Glauben aus legitimen, vorübergehenden Gründen handelt, etwa weil ausnahmsweise kein Wechselgeld da ist oder ein großer Schein offensichtlich in keinem Verhältnis zum Betrag steht. Die Beweislast trägt der Zahlungsempfänger. Außerdem können beide Seiten vor der Zahlung ein anderes Zahlungsmittel vereinbaren.
Neu wären Pflichten für die Mitgliedstaaten. Sie sollen in allen Regionen, auch außerhalb der Städte, einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld sichern (Artikel 8). Zudem sollen sie beobachten, wie verbreitet die Annahme von Bargeld ist und wie oft Geschäfte es einseitig ausschließen, etwa mit einem Schild an der Tür (Artikel 3 und 7). Stellen sie Defizite fest, müssen sie Abhilfe benennen; hält die Kommission das für unzureichend, kann sie per Durchführungsrechtsakt Maßnahmen vorgeben (Artikel 9). Hinzu kommen Sanktionen, jährliche Berichte an Kommission und EZB sowie Informationen über Beschwerdewege (Artikel 12 bis 14).
Wo Bargeld und digitaler Euro zusammentreffen
Beide Entwürfe enthalten eine Brückenregel (Artikel 15 des Bargeld-Entwurfs, Artikel 12 des Entwurfs zum digitalen Euro): Bargeld und digitaler Euro sind zum Nennwert ineinander umtauschbar. Wer beide annehmen muss, hat dem Zahler die Wahl zu lassen. Ein Geschäft könnte Bargeld also nicht mit dem Hinweis ablehnen, es nehme ja digitale Euro an, und umgekehrt. Banken, die Bargelddienste anbieten, sollen das Aufladen und Auszahlen digitaler Euro gegen Scheine und Münzen ermöglichen (Artikel 13 Absatz 3 des Entwurfs zum digitalen Euro); das gehört zu den kostenlosen Grunddiensten (Anhang II).
Beim Einkaufen im Internet unterscheiden sich die Entwürfe. Die Bargeld-Verordnung soll nach ihrem Artikel 2 Absatz 2 nicht für Zahlungen für Waren oder Dienstleistungen gelten, die im Fernabsatz einschließlich Online-Käufen erworben werden. Der Entwurf zum digitalen Euro kennt keine solche Ausnahme, die EZB beschreibt ihn als Zahlungsmittel für Geschäfte, den Online-Handel und Zahlungen zwischen Personen.
Stand der Beratungen und Positionen
Agence Europe zählt beide Texte zum sogenannten Single-Currency-Paket; beim dritten Trilog am 30. September 2026 stand laut dem Dienst auch der Status von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel auf der Tagesordnung. Der ECON-Ausschuss des Parlaments hatte seinen Bargeld-Bericht am 23. Juni 2026 nach Angaben des Parlaments, die PPC Land wiedergibt, mit 46 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Danach sollen Geschäfte Bargeld nicht per Standard-Vertragsklausel oder Aushang ausschließen dürfen, und die Mitgliedstaaten sollen die Verfügbarkeit von Bargeld regelmäßig prüfen und für Störungen digitaler Zahlungen vorsorgen.
Die EZB betont, der digitale Euro solle Bargeld ergänzen. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz verwies im Juli 2026 in der FAZ darauf, dass das Eurosystem an einer neuen Banknotenserie arbeitet. Im August rechnete er im Handelsblatt mit einer weitgehenden Annahmepflicht mit wenigen Ausnahmen, etwa für Verkaufsstellen ohne Personal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Bargeld als Garant für Teilhabe und Wahlfreiheit und fordert, Ausnahmen von der Annahmepflicht eng zu begrenzen. Wie die Ausnahmen und die Pflichten der Mitgliedstaaten am Ende aussehen, ist offen.
- Annahmepflicht: Wo man mit dem digitalen Euro zahlen können soll
- Digitaler Euro im Online-Handel und für Unternehmen
- Digitaler Euro: Stand im EU-Parlament und Rat (Oktober 2026)
Quellen
- Bargeld-Verordnung, Vorschlag der Kommission über Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel, COM(2023) 364 final vom 28.6.2023, veröffentlicht auf EUR-Lex, abgerufen am 14.10.2026
- EUR-Lex: Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final vom 28.6.2023, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro, frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- Agence Europe: Digital euro, European Parliament and EU Council compare positions on compensation model and holding limits, Bulletin 13949, 1.10.2026, abgerufen am 14.10.2026
- PPC Land: MEPs cap digital euro holdings and force 24-month rollout after 43-14 vote, 23.6.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Burkhard Balz im Interview mit der FAZ, 11.7.2026, auf bundesbank.de, abgerufen am 14.10.2026
- Handelsblatt-Interview mit Burkhard Balz vom 20.8.2026, auf bundesbank.de, abgerufen am 14.10.2026
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Bargeld sichern, digitalen Euro verbraucherfreundlich gestalten, 23.6.2026, abgerufen am 14.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.