Haltegrenze beim digitalen Euro: Warum es eine Obergrenze geben soll
Veröffentlicht im Oktober 2026
Wie viele digitale Euro eine Person halten dürfte, gehört zu den umstrittensten Fragen des Projekts. Fest steht nur, dass es eine Obergrenze geben soll. Ihre Höhe ist nicht beschlossen, und Rat und Parlament verhandeln im Trilog darüber, wer sie festlegt. Stand: Oktober 2026.
Was der Kommissionsentwurf vorsieht
Artikel 15 des Entwurfs von 2023 erlaubt, die Nutzung des digitalen Euro als Wertaufbewahrungsmittel zu beschränken, um allen den Zugang zu sichern, die Geldpolitik umzusetzen und zur Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Nach Artikel 16 entwickelt die EZB die Instrumente und entscheidet über ihre Parameter. Dabei soll sie die Finanzstabilität wahren, die Nutzbarkeit als gesetzliches Zahlungsmittel sichern und verhältnismäßig handeln. Die Grenze gälte im ganzen Euroraum einheitlich und diskriminierungsfrei.
Auch Einzelheiten regelt der Entwurf. Online- und Offline-Bestände zählen zusammen: Wer offline einen Betrag vorhält, hat online entsprechend weniger Spielraum (Artikel 16 Absatz 4). Für Offline-Zahlungen soll die Kommission zusätzlich eigene Transaktions- und Bestandsgrenzen per Durchführungsrechtsakt festlegen, um Geldwäsche zu verhindern (Artikel 37). Bei mehreren Konten teilt der Nutzer die Grenze auf, bei Gemeinschaftskonten addieren sich die Grenzen der Inhaber, und für Besucher aus Ländern ohne Euro darf sie nicht strenger sein als für Einwohner (Artikel 16 Absätze 5 bis 7). Vor der Ausgabe und vor jeder Änderung muss die EZB Parlament, Rat und Kommission über die geplanten Parameter informieren (Artikel 40). Auf ihrer Website schreibt die EZB, die Grenze solle für Personen und Unternehmen gelten.
Warum eine Grenze und welche Beträge untersucht wurden
Der digitale Euro soll ein Zahlungsmittel sein, kein Sparprodukt. Ohne Grenze, so die EZB, könnten zu viele Einlagen von Bankkonten abfließen. Damit Zahlungen trotzdem nicht an der Grenze scheitern, sieht der Entwurf die Verknüpfung mit einem Bankkonto vor (Artikel 13 Absatz 4): Fehlbeträge werden automatisch vom Konto ergänzt, Überschüsse dorthin gebucht.
Einen Betrag nennt der Entwurf nicht. Auf Wunsch des Parlaments untersuchte die EZB hypothetische Grenzen zwischen 500 und 3.000 Euro pro Person, gerechnet auf die Bilanzen von 2.025 Banken. Cipollone stellte die Ergebnisse am 6. Oktober 2026 vor. Bei 3.000 Euro würde die Liquiditätsdeckungsquote des Sektors in der Basisrechnung von 166 auf 163 Prozent sinken. Im extremen Szenario fiele sie nur bei 13 Banken mit zusammen 0,3 Prozent der Bilanzsumme des Sektors auf 100 Prozent. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz stellte im August 2026 im Handelsblatt klar, die oft genannten 3.000 Euro seien eine Analyseannahme aus technischen Untersuchungen und keine politische Festlegung; er habe sich nie für ein bestimmtes Limit starkgemacht.
Wer die Grenze festlegen soll
Hier gehen die Positionen auseinander. Nach dem Kommissionsentwurf entscheidet die EZB. Der Rat will laut Bundesbank, dass die Grenze im Zusammenspiel von EZB und Rat festgelegt wird: Der Rat gäbe eine Obergrenze vor, innerhalb derer die EZB das konkrete Limit bestimmt. Agence Europe beschreibt das Ratsmandat ebenso. Das Parlament setzt nach Agence Europe und PPC Land auf einen delegierten Rechtsakt. Die Kommission soll die Grenze auf Empfehlung der EZB festlegen und mindestens alle zwei Jahre überprüfen, als Kriterium soll auch die Wahrung der monetären Souveränität zählen. Ob in der Parlamentsposition Online- und Offline-Bestände weiter zusammen angerechnet werden, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor.
Die Beschreibungen sind nicht ganz einheitlich. Balz sagte im August, nach den Vorstellungen von Rat und Parlament lege das Eurosystem eine technische Empfehlung vor und die Kommission setze die Grenze per delegiertem Rechtsakt fest. Positive Money Europe beschreibt die Parlamentsposition so, dass die EZB innerhalb eines von der Kommission gesetzten Höchstwerts entscheidet. Die Verhandlungstexte selbst sind nicht veröffentlicht.
Beim dritten Trilog am 30. September 2026 war die Haltegrenze laut Agence Europe ein Hauptthema, ein Kompromiss wurde nicht gemeldet. Finance Watch kritisiert den Ansatz des Rates, weil er die Entscheidung dem Druck des Bankensektors aussetzen könne. Für Unternehmen will das Parlament laut Fachberichten noch engere Regeln: Sie sollen digitale Euro nur halten dürfen, um eingehende Zahlungen bis zu 24 Stunden zu sammeln. Offen sind damit die Höhe der Grenze, das Verfahren und die Überprüfungsintervalle.
- Digitaler Euro und Girokonto: Der Unterschied zu Bankeinlagen
- Digitaler Euro: Stand im EU-Parlament und Rat (Oktober 2026)
- Digitaler Euro im Online-Handel und für Unternehmen
- Offline bezahlen mit dem digitalen Euro: So soll es funktionieren
Quellen
- EUR-Lex: Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final vom 28.6.2023, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro, frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: How the digital euro would work, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Rede von Piero Cipollone, Money in the digital age, 6.10.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Monatsbericht der Bundesbank vom März 2026: Der digitale Euro: Kernelemente und Perspektiven, abgerufen am 14.10.2026
- Handelsblatt-Interview mit Burkhard Balz vom 20.8.2026, auf bundesbank.de, abgerufen am 14.10.2026
- Agence Europe: Digital euro, European Parliament and EU Council compare positions on compensation model and holding limits, Bulletin 13949, 1.10.2026, abgerufen am 14.10.2026
- PPC Land: MEPs cap digital euro holdings and force 24-month rollout after 43-14 vote, 23.6.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Positive Money Europe: EU Parliament sends digital euro into final negotiations, Juli 2026, abgerufen am 14.10.2026
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Zahlen nach den genannten Quellen, Stand siehe Datum.