Offline bezahlen mit dem digitalen Euro: So soll es funktionieren
Veröffentlicht im Oktober 2026
Auch ohne Internetverbindung soll man mit dem digitalen Euro bezahlen können. Bei einer Offline-Zahlung wandert das Geld direkt von einem Gerät zum anderen, ohne dass Bank oder Zentralbank die Zahlung abwickeln. So sieht es der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Juni 2023 vor, und EZB wie Bundesbank stellen die Funktion als Kernmerkmal dar. Wie viel Geld offline genutzt werden darf, ist dagegen noch nicht festgelegt. Stand: Oktober 2026.
Bezahlen von Gerät zu Gerät
Der Entwurf definiert die Offline-Zahlung als Zahlung an Ort und Stelle, deren Autorisierung und Abwicklung über die lokalen Speichergeräte von Zahler und Empfänger laufen (Artikel 2 Nummer 15). Gemeint sind Zahlungen in unmittelbarer Nähe, an der Ladenkasse oder zwischen zwei Personen. Endgültig ist eine solche Zahlung, sobald die Bestände auf beiden Geräten aktualisiert sind (Artikel 30 Absatz 3). Die zentrale Abwicklungsinfrastruktur des Eurosystems ist daran nicht beteiligt.
Nach Artikel 23 soll der digitale Euro ab der ersten Ausgabe online und offline nutzbar sein. Vor einer Nahzahlung müssen beide Seiten erfahren, ob sie online oder offline läuft. Online- und Offline-Guthaben lassen sich auf Wunsch zum Nennwert ineinander umwandeln.
Vor dem ersten Offline-Einkauf muss Geld aufs Gerät. Die EZB schreibt in ihren häufigen Fragen, Nutzer müssten ihr Offline-Konto zuerst aufladen und könnten dann ihr Telefon an das eines Freundes oder an das Kassenterminal halten. Als mobile Geräte nennt der Entwurf Smartphones, Tablets, Smartwatches und andere Wearables (Artikel 2 Nummer 31). Laut ihrem zweiten Fortschrittsbericht vom Dezember 2024 untersucht die EZB, wie die Offline-Lösung auf dem Sicherheitselement mobiler Geräte laufen kann, einem speziellen Hardware-Chip. Im Oktober 2024 gab es dazu technische Gespräche mit Geräteherstellern. Damit Anbieter von Wallets diese Hardware nutzen können, verpflichtet Artikel 33 Gerätehersteller und Telekommunikationsanbieter zu fairem, angemessenem und diskriminierungsfreiem Zugang. Die Bundesbank erwähnt in ihren FAQ neben dem Handy auch die Karte als Bezahlweg. Ob Karten offline funktionieren werden und welche Smartphones die Funktion unterstützen, geht aus den ausgewerteten Quellen nicht hervor.
Grenzen, Privatsphäre und Zweck
Im Kommissionsentwurf zählen Offline-Guthaben zur allgemeinen Haltegrenze: Der Verfügungsrahmen gilt für Online- und Offline-Bestände zusammen (Artikel 16 Absatz 4). Innerhalb davon legt jeder Nutzer seinen Offline-Betrag selbst fest, zwischen null und einem Höchstwert. Diesen Höchstwert und Transaktionsgrenzen soll die Kommission per Durchführungsrechtsakt bestimmen und dabei die Bekämpfung von Geldwäsche gegen die Nutzbarkeit des digitalen Euro abwägen (Artikel 37 Absätze 5 und 6). Beträge nennt der Entwurf nicht. Bundesbank-Vorstand Burkhard Balz sagte der FAZ im Juli 2026, offline werde es voraussichtlich niedrigere Limits geben, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Bei der Privatsphäre nimmt sich der Entwurf das Bargeld zum Vorbild (Erwägungsgrund 75). Transaktionsdaten von Offline-Zahlungen bewahren weder Banken noch Zentralbanken auf; erfasst werden nur Auf- und Entladungen (Artikel 37). Für die Offline-Funktion verarbeiten Banken laut Anhang III den Namen des Inhabers und die Kennung des Speichergeräts.
Den Zweck beschreiben EZB und Bundesbank ähnlich. Laut EZB soll man auch bei Verbindungsproblemen oder vorübergehenden Stromausfällen zahlen können, die Bundesbank spricht von zusätzlicher Resilienz für Notfälle. Ausfallsicherheit beschäftigt auch die Gesetzgeber. Nach Agence Europe sollten Fachleute von Parlament und Rat im September 2026 vor einer Trilogrunde über Notfallmechanismen bei größeren Ausfällen und Cyberangriffen beraten. Die vorbereitenden Gespräche betrafen auch die Online- und Offline-Zahlungen nach Artikel 23.
Was das Parlament fordert
Laut der Zusammenfassung des Ausschussberichts in der Legislativen Beobachtungsstelle des Parlaments sollen Offline-Zahlungen vollständig gebührenfrei sein. Für Online-Guthaben verlangt das Parlament, dass Nutzer keine Verluste durch Systemausfälle oder technische Störungen tragen. Eine Regel für verlorene oder defekte Offline-Geräte enthält die Zusammenfassung nicht. Positive Money Europe hebt hervor, dass Nutzer nach der Parlamentsposition frei zwischen Online- und Offline-Nutzung wählen können.
Offen bleiben damit die konkreten Grenzbeträge, die unterstützten Geräte, der Umgang mit verlorenen Geräten und der Ausgang der Trilogverhandlungen.
- Haltegrenze beim digitalen Euro: Warum es eine Obergrenze geben soll
- Datenschutz beim digitalen Euro: Wer welche Daten sehen soll
- Was kostet der digitale Euro Verbraucher und Händler?
Quellen
- Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro, COM(2023) 369 final vom 28.6.2023, mit Anhängen (EUR-Lex), abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Digital euro – frequently asked questions, abgerufen am 14.10.2026
- EZB: Second progress report on the digital euro preparation phase, Dezember 2024, abgerufen am 14.10.2026
- Deutsche Bundesbank: FAQ – Digitaler Euro, abgerufen am 14.10.2026
- Deutsche Bundesbank: Interview mit Burkhard Balz (FAZ), 11.7.2026, abgerufen am 14.10.2026
- Europäisches Parlament, Legislative Beobachtungsstelle: Zusammenfassung des Ausschussberichts A10-0185/2026, abgerufen am 14.10.2026
- Positive Money Europe: EU Parliament sends digital euro into final negotiations, Juli 2026, abgerufen am 14.10.2026
- Agence Europe: EU co-legislators seek first political compromises as interinstitutional negotiations resume on digital euro, Bulletin 13933, abgerufen am 14.10.2026
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